Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen zugrunde, ebenso erfolgt die Übernahme und Ausführung von Aufträgen soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Regelung getroffen ist nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbedingungen bzw. unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von unserer schriftlichen Bestätigung abweichende Vereinbarungen hat der Auftraggeber zu beweisen.
1.2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, ohne daß es in jedem Einzelfalle einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
1.3. Soweit unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein sollten, behalten wir uns im Rahmen des Abschnitts 7 das Eigentum an den von uns gelieferten Waren in jedem Fall vor.
1.4. Entgegenstehende Allgem. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.5. Übergebene Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet werden. Soweit der Vertragszweck nicht entgegensteht, sind die Unterlagen auf Anforderung zurückzugeben.
2.0. Angebot, Vertragsabschluß
2.1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
2.2. Die im Angebot gelisteten Mengen bzw. qm Angaben sind ca. Werte. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Verbrauch.
2.3. Im Angebot nicht berücksichtigte, unvorhergesehene Arbeiten werden gesondert berechnet.
2.4. Besondere Leistungen nach VOB werden, sofern sie nicht im Angebot aufgeführt sind, nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand abgerechnet.
3.0 Preise
3.1. Die Preise gelten in € ab unserem Lager Mannheim ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
3.2. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, daß wir innerhalb von 2 Monaten nach Angebotserstellung liefern. Erfolgt die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als 2 Monate nach Angebotserstellung so behalten wir uns vor, nach der Angebotserstellung eintretende Lohnsteigerungen einschl. Steigerung der Lohnnebenkosten sowie Materialpreissteigerungen, erhöhte Frachten und erhöhte Kosten für Drittleistungen dem Abnehmer weiter zu berechnen.
3.3. Die Abrechnung nach Stundenlohn erfolgt aufgrund der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit sowie des jeweils gültigen Stundenlohnsatzes.
4.0. Zahlung
4.1. Der Rechnungsbetrag ist an dem auf der Rechnung ausgedruckten Fälligkeitstag durch Gutschrift auf unserem Bankkonto fällig. Wird das Zahlungsziel überschritten, fallen Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro und Verzugszinsen von 1% über dem Diskontsatz der Dt. Bundesbank, mindestens jedoch 10 % an.
4.2. Materialrechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware fällig. Eventuelle Mängel an Material oder Leistung haben keinen Einfluß auf die Forderung. Zahlungen decken immer die älteste Rechnung.
4.3. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
4.4 Sicherheitsleistungen gelten als nicht vereinbart.
5.0. Gewährleistung, Haftung
5.1. Für geliefertes Material besteht 6 Monate, für geleistete Arbeit 2 Jahre Gewährleistung gem. VOB, Teil B, § 13.
5.2. Ist die von uns erbrachte Leistung mangelhaft oder wird sie während der Gewährleistung durch Fertigungs- oder Materialfehler schadhaft, so verpflichten wir uns, unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
5.3. Für Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Leistung.
5.4 Für vorhandene, nicht von uns verlegte Böden übernehmen wir bei Renovierung keinerlei Haftung da wir auf vorgeleistete Arbeit und Materialien keinen Einfluß haben.
6.0 Abnahme
6.1 Eine förmliche Abnahme erfolgt nur dann, wenn eine Vertragspartei es wünscht. Ansonsten gilt die Bezahlung der Rechnung als Abnahme.
6.2 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6.3. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zersört, so hat dieser für die aus-geführten Teile der Leistung Ansprüche nach § 645 BGB.
7.0. Eigentumsvorbehalt
7.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung der Zahlung.
8.0. Sonstiges
8.1. Die vorstehenden Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben. Jegliche Einschränkungen oder Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
8.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben doch die übrigen Bestimmungen als gültig und rechtsverbindlich bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, welche die Vertragspartei unter billiger Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen Rechtswirksam hätten vereinbaren können.
9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Erfüllungsort ist Mannheim. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringende Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Sitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers.
9.2. Für die Prüfung der Rechtswirksamkeit gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.